Wir für Menschen Mit uns zurück in Arbeit

Mit beruflicher Reha zurück in Arbeit

Wenn die Gesundheit
zur Neuorientierung zwingt

Ob Unfall oder Krankheit – die Gründe für einen beruflichen Neustart sind vielfältig.

Michael M. war mit Leib und Seele Bäcker. Eine Mehlallergie machte es ihm mit 35 Jahren unmöglich, weiter in seinem Beruf zu arbeiten. Für Susanne K. brach eine Welt zusammen, als ihr Rücken nicht mehr mitspielte. Für die Altenpflegerin bedeutete das mit 40 Jahren das berufliche Aus.

Bei Phillip B., 28 Jahre, war eine psychische Erkrankung der Grund für das Ende als Physiotherapeut.

Gesundheitliche Einschränkungen bedrohen oft den Arbeitsplatz und können in die Arbeitslosigkeit führen. Wenn Sie sich nach Krankheit oder Unfall beruflich neu orientieren müssen, dann sind wir für Sie da.

Die Berufsförderungswerke sind Experten für die Rückkehr in den Beruf. Mit einer gezielten und individuellen beruflichen Rehabilitation unterstützen wir Sie bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Eine Frau und ein Mann mittleren Alters sehen sich gemeinsam Unterlagen an einem Schreibtisch an
Eine junge Frau lächelt bei der Arbeit an einer Fahrradfelge

Ihre Voraussetzungen für die berufliche Rehabilitation

Nach einem Unfall oder einer Erkrankung sind Sie körperlich, psychisch, geistig oder sinnesbeeinträchtigt und können ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben?

Dann haben Sie Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation und profitieren von den so genannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA. Das Ziel einer solchen beruflichen Reha ist Ihre dauerhafte Rückkehr ins Arbeitsleben trotz chronischer Krankheit oder Beeinträchtigung.

Das Sozialgesetzbuch IX bildet die gesetzliche Grundlage für die berufliche Rehabilitation. Mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in § 49 SGB IX aufgeführt.

Dazu zählen zum Beispiel Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen.

§ 51 SGB IX benennt die Berufsförderungswerke explizit als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Wenn Sie eine berufliche Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei einem Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag) stellen. Ob die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation vorliegen, wird im Einzelfall entschieden.

Rehabilitationsträger sind

  • die Agenturen für Arbeit/Jobcenter
  • die Deutsche Rentenversicherung oder
  • die Berufsgenossenschaften/ Unfallversicherungen.

Wie Ihr Antrag aussehen muss und welcher Reha-Träger für Sie verantwortlich ist, erfahren Sie unter
www.wir-neustarter.de

Gerne stehen Ihnen auch die Berufsförderungswerke vor Ort für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

Je nach Ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten bewilligt der für Sie zuständige Rehabilitationsträger auf Ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben individuelle Maßnahmen:

  • Maßnahmen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes: z. B. die Umsetzung im Betrieb, der Einsatz technischer Hilfen und persönlicher Hilfsmittel, Arbeitgeberberatungen und arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen.
  • Maßnahmen zur Unterstützung bei der Vermittlung eines neuen, behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Unterstützende Maßnahmen wie Kraftfahrzeug-, Wohnungs- oder Haushaltshilfen
  • Maßnahmen zur Qualifizierung bis hin zum Erlernen eines völlig neuen Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Ein Mann mit einer Sehbeeinträchtigung sitzt an einem speziellen Bildschirm und liest
Ein Arzt untersucht den Arm eines Mannes. Im Hintergrund steht ein Rollstuhl.

Leistungen der Berufsförderungswerke

Die Berufsförderungswerke bieten Ihnen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation folgende Leistungen:

Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs

Sie wissen noch nicht, welchen neuen beruflichen Weg Sie einschlagen wollen? Wir schauen mit Ihnen auf Ihre persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen und ermitteln Ihren individuellen Bedarf an beruflicher Rehabilitation im Rahmen des sogenannten RehaAssessment.

Vorbereitung auf den beruflichen Neustart

Sie fühlen sich noch nicht fit genug für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben? Wir bereiten Sie intensiv und individuell auf Ihre Umschulungen vor. Ganz nach dem Motto „Das Lernen wieder lernen".

Berufliche Qualifizierungen

Jeder Reha-Fall ist anders. Die Wege zurück in das Arbeitsleben nach Krankheit oder Unfall ebenso. Vielfach führt der Weg über eine klassische Umschulung oder eine Anpassungs- bzw. Teilqualifizierung im Rahmen einer Integrationsmaßnahme beispielsweise. Deutschlandweit bieten die Berufsförderungswerke etwa 12.000 Ausbildungsplätze mit mehr als 250 Qualifizierungen.

Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Sie haben es geschafft und wollen mit Ihrem neuen Beruf oder einer Anpassungs- bzw. Teilqualifizierung auf dem Arbeitsmarkt durchstarten? Wir unterstützten Sie dabei, knüpfen Kontakte und begleiten Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Ganzheitliche berufliche Rehabilitation aus einer Hand

Die Stärke der Berufsförderungswerke ist ihr ganzheitlicher Ansatz. Im BFW erhalten Sie jederzeit alle notwendigen Unterstützungsleistungen aus einer Hand. Auch bei gesundheitlichen und persönlichen Fragen und Problemen stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite. Wohnangebote für Alleinerziehende mit Kind, für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer runden das Angebot ab. Die Kosten hierfür trägt Ihr Rehabilitationsträger.