Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches SGB und anderer Gesetze
(SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)
Im August 2025 haben wir eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des SGB VI-Anpassungsgesetz an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übersandt. Der Entwurf des Gesetzes wurde am 3. September 2025 im Bundeskabinett beschlossen.
Der Referentenentwurf, dessen Regelungen die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates stärken sollen, setzt sich aus drei Kernelementen zusammen:
- Umsetzung zweier Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag (Einführung eines Fallmanagements in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Aufgabenübertragung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA)),
- Maßnahmen, die die digitale Transformation fördern (zum Beispiel Grundlage für den Einsatz moderner Technologien im Sozialverwaltungsprozess), das Recht vereinfachen und die Bürokratie reduzieren (zum Beispiel erleichterte Rentenberechnung bei Altersrenten mit Blick auf die letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn und zeitliche Begrenzung der Neufeststellung auf Renten mit Rechtszustand ab 1992) sowie
- weitere Rechtsanpassungen (zum Beispiel Anpassung der Auszahlung von Geldleistungen aufgrund des Wegfalls einer Auszahlungsmodalität) sowie rechtstechnische und rechtsbereinigende Änderungen.
Folgend finden Sie unsere Stellungnahme zum SGB VI-Anpassungsgesetz zum Download.